BAFA beim BEG eingegliedert
Die Einzelprogramme von BAFA und KfW finden sich unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf der Website der BEG finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen BAFA-Förderprogramme.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Sanierern Fördermittel für zahlreiche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie beitragen. Die Zuschüsse gibt es zum Beispiel für eine energieeffizientere Heizung, neue Fenster oder eine bessere Wärmedämmung.
Hier finden Sie die Zuschüsse im Überblick:
Förderung für Heizungen
Förderung für Dämmungen
Förderung für Lüftungen
Förderung für Energieberatungen
Wichtig: Die Beantragung erfolgt vor dem Beginn der Maßnahme.
Wer eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbaut, profitiert in vielen Fällen von der attraktiven BAFA-Förderung für Heizungsanlagen. Diese gibt es in Form von Zuschüssen für Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Brennstoffzellenheizungen. Wer die eigene Heizung behalten und optimieren möchte, bekommt auch dafür finanzielle Hilfen vom Staat. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, zeigt die folgende Tabelle im Überblick:
Heizsystem | Höhe der Förderung |
---|---|
Biomasseheizungen (Pelletheizungen) | 10 % der förderfähigen Kosten |
Wärmepumpen | 25 bis 30 % der förderfähigen Kosten |
Solarthermieanlagen | 25 % der förderfähigen Kosten |
Brennstoffzellenheizungen | 25 % der förderfähigen Kosten |
Errichtung/Umbau/Anbau von Gebäudenetzen | 20 bis 30 % der förderfähigen Kosten |
Anschluss an ein Gebäudenetz | 25 % der förderfähigen Kosten |
Anschluss an ein Wärmenetz | 30 % der förderfähigen Kosten |
Heizungs-Tausch-Bonus | + 10 % der förderfähigen Kosten |
Optimierung der bestehenden Heizung | 15 bis 20 % der förderfähigen Kosten |
Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Entscheidend ist dabei das Datum der Antragstellung. |
Besonders im Altbau kann es sinnvoller sein, zunächst Dämmmaßnahmen durchzuführen und erst danach eine neue Heizungsanlage anzuschaffen. Die Heizungsanlage kann dann kleiner dimensioniert werden − angepasst an den neuen Heizwärmebedarf des Hauses.
Vom BAFA werden viele Maßnahmen zur Gebäudedämmung gefördert, konkret:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Wer dieses erreicht oder übersteigt und die technischen Vorgaben an den Wärmedämmstandard einhält, bekommt Zuschüsse in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Sind die Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten, steigt die Förderrate auf 20 % an.
Durch eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ist es möglich, die Heizkosten um 30 bis 50 Prozent zu senken. Deshalb winken auch beim Einbau einer Lüftungsanlage besonders großzügige Fördergelder.
Die förderfähigen Mindestkosten betragen 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz liegt bei 15 oder bei 20 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Maßnahme vorschlägt. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einhaltung der technischen Anforderungen an die Energieeffizienz der Systeme.
Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims planen, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, auch Energieberater genannt, empfehlenswert.
Deshalb fördert das BAFA die Vor-Ort-Beratung inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eines Beratungsberichts zur Effizienzhaussanierung durch einen Energieberater. Die Zuschusshöhe hängt von der Größe des Gebäudes ab und liegt bei maximal 80 %.
Hier finden Sie Zuschüsse für Energieberatungen im Überblick
Was kostet eine Energieberatung?
Stand: Februar 2023
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den BAFA-Förderprogrammen gibt es weitere Fördergelder, mit denen Ihnen der Staat beim Hausbau, Immobilienkauf oder bei Sanierungen unter die Arme greift. In unseren Ratgebern finden Sie mehr Informationen zu den Fördergeldern im Überblick.
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