BAFA-Förderung für Ihre Finanzierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Sanierern Fördermittel für zahlreiche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie beitragen. Die Zuschüsse gibt es zum Beispiel für eine energieeffizientere Heizung, neue Fenster oder eine bessere Wärmedämmung.

Hier finden Sie die Zuschüsse im Überblick:

Förderung für Heizungen
Förderung für Dämmungen
Förderung für Lüftungen
Förderung für Energieberatungen

Wichtig: Die Beantragung erfolgt vor dem Beginn der Maßnahme.

BAFA-Förderung

BAFA beim BEG eingegliedert

Die Einzelprogramme von BAFA und KfW finden sich unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf der Website der BEG finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen BAFA-Förderprogramme.

BAFA-Förderung für Heizungen

Wer eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien einbaut, profitiert in vielen Fällen von der attraktiven BAFA-Förderung für Heizungsanlagen. Diese gibt es in Form von Zuschüssen für Solaranlagen, Wärmepumpen, Biomasseheizungen sowie Brennstoffzellenheizungen. Wer die eigene Heizung behalten und optimieren möchte, bekommt auch dafür finanzielle Hilfen vom Staat. Wie hoch diese im Einzelnen ausfällen, zeigt die folgende Tabelle im Überblick:

Heizsystem Höhe der Förderung
Biomasseheizungen (Pelletheizungen) 10 % der förderfähigen Kosten
Wärmepumpen 25 bis 30 % der förderfähigen Kosten
Solarthermieanlagen 25 % der förderfähigen Kosten
Brennstoffzellenheizungen 25 % der förderfähigen Kosten
Errichtung/Umbau/Anbau von Gebäudenetzen 20 bis 30 % der förderfähigen Kosten
Anschluss an ein Gebäudenetz 25 % der förderfähigen Kosten
Anschluss an ein Wärmenetz 30 % der förderfähigen Kosten
Heizungs-Tausch-Bonus + 10 % der förderfähigen Kosten
Optimierung der bestehenden Heizung 15 bis 20 % der förderfähigen Kosten

Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Entscheidend ist dabei das Datum der Antragstellung.

Mit einer Wärmepumpe nutzen Sie die Wärme aus Wasser, Luft und Erde. Wärmepumpen werden vom BAFA mit einem Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten gefördert. Einen Bonus von 5 % gibt es obendrauf, wenn für die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.

Alternativ bekommen Sanierer auch dann 5 % mehr BAFA-Förderung, wenn die neue Luft-, Erd- oder Sole-Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln funktioniert.

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Solarthermieanlagen werden vom BAFA mit einem Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten gefördert. Das gilt sowohl, wenn Sie eine ganz neue Solarthermieanlage errichten oder die bestehende Anlage um weitere Module erweitern wollen.

Ob Sie die Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung oder zur Kälteerzeugung nutzen, spielt dabei keine Rolle.

Aber: Nicht jede Solarthermieanlage erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien. So ist beispielsweise nur eine Anlage förderfähig, die explizit beim BAFA als förderfähig gelistet ist.

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Mit einer Biomasseheizung nutzen Sie die erneuerbare Wärme des nachwachsenden Rohstoffs Holz in Form von Scheiten, Pellets oder Hackschnitzeln. Entscheiden Sie sich für eine Holzvergaser-, Hackschnitzel- oder Pelletheizung, profitieren Sie dabei von der attraktiven BAFA-Förderung. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie die neue oder bestehende Heizung mit einem wasserführenden Pelletofen kombinieren.

Voraussetzung ist jedoch das Einhalten hoher Effizienz- und Emissionsgrenzwerte. Außerdem fördert der Staat Biomasseheizungen nur, wenn Sanierer diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung kombinieren.

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Errichten Sanierer ein Gebäudenetz, das Wärme einer Zentrale an bis zu 16 Häuser oder 100 Wohneinheiten verteilt, bekommen sie Zuschüsse in Höhe von 20 bis 30 %. Die genaue Höhe hängt vom Anteil der Biomasse ab. Deckt diese 75 % der Heizlast, stellt das BAFA Fördermittel in Höhe von 20 % bereit. Macht die Biomasse einen Anteil von 25 %, sind 25 Prozent Förderung möglich. Ganz ohne Biomasse gibt es sogar 30 % vom Staat.

Ähnlich verhält es sich beim Anschluss an bestehende Netze. Diesen fördert das BAFA ebenfalls mit 25 % (Gebäudenetz) oder 30 % (Wärmenetz, mehr als 16 Häuser oder 100 Wohnungen).

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Wer eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen lässt und zukünftig nicht mehr mit fossilen Energieträgern heizt, profitiert vom Heizungs-Austausch-Bonus. Diesen gibt es für Einzelöfen sowie Kessel, sofern die bestehenden Wärmeerzeuger noch funktionstüchtig sind. Handelt es sich dabei um eine Gasheizung, muss diese mindestens 20 Jahre alt sein. Gasetagenheizungen sind davon ausgenommen.

Wer die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, kann die Bonus-Förderung in Höhe von 10 Prozent beantragen. Möglich ist das zusammen mit der Heizungsförderung über die Webseite des BAFA.

Im günstigsten Fall übernimmt der Staat bis zu 40 Prozent der Kosten, wenn Sie Ihre alte Heizung durch ein klimafreundlicheres Heizsystem ersetzen.

Hier erfahren Sie mehr zur Austauschprämie für Ölheizungen

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Das BAFA vergibt auch Fördergelder für Maßnahmen, mit denen die Effizienz der Heizungsanlage verbessert wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

Die förderfähigen Mindestkosten liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der Kosten.

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BAFA-Förderung für Dämmmaßnahmen

Besonders im Altbau kann es sinnvoller sein, zunächst Dämmmaßnahmen durchzuführen und erst danach eine neue Heizungsanlage anzuschaffen. Die Heizungsanlage kann dann kleiner dimensioniert werden − angepasst an den neuen Heizwärmebedarf des Hauses.

Vom BAFA werden viele Maßnahmen zur Gebäudedämmung gefördert, konkret:

  • Dämmung der Fassade, von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Wer dieses erreicht oder übersteigt und die technischen Vorgaben an den Wärmedämmstandard einhält, bekommt Zuschüsse in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Sind die Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten, steigt die Förderrate auf 20 % an.

BAFA-Förderung für Lüftungsanlagen

Durch eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ist es möglich, die Heizkosten um 30 bis 50 Prozent zu senken. Deshalb winken auch beim Einbau einer Lüftungsanlage besonders großzügige Fördergelder.

Die förderfähigen Mindestkosten betragen 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz liegt bei 15 oder bei 20 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) die Maßnahme vorschlägt. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einhaltung der technischen Anforderungen an die Energieeffizienz der Systeme.

Mehr zur Förderung von Lüftungsanlagen

BAFA-Förderung für Energieberatungen

Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims planen, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, auch Energieberater genannt, empfehlenswert.

Deshalb fördert das BAFA die Vor-Ort-Beratung inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder eines Beratungsberichts zur Effizienzhaussanierung durch einen Energieberater. Die Zuschusshöhe hängt von der Größe des Gebäudes ab und liegt bei maximal 80 %.

Hier finden Sie Zuschüsse für Energieberatungen im Überblick
Was kostet eine Energieberatung?


Stand: Februar 2023

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den BAFA-Förderprogrammen gibt es weitere Fördergelder, mit denen Ihnen der Staat beim Hausbau, Immobilienkauf oder bei Sanierungen unter die Arme greift. In unseren Ratgebern finden Sie mehr Informationen zu den Fördergeldern im Überblick.

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