BAFA-Förderung: Zuschüsse für Ihre energetische Sanierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Fördermittel für zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Immobilie. Profitieren Sie unter anderem von Zuschüssen für:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • die Installation von Anlagetechnik
  • eine professionelle Energieberatung

Zu den BAFA-Förderungen beraten lassen Alle Förderungen im Überblick
Ein Paar genießt sein energetisch saniertes Badezimmer

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zentrale Stelle des Bundes für direkte Investitionszuschüsse rund um die energetische Gebäudesanierung. Diese Zuschüsse sind zweckgebunden und nicht rückzahlbar – das bedeutet: Sie erhalten Fördergelder für spezifische Sanierungsmaßnahmen und müssen das diese nicht zurückzahlen.

Das BAFA ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – dem größten staatlichen Förderprogramm für energetische Sanierungen in Deutschland. Die BEG teilt sich in zwei Bereiche auf:

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Das ist das Kerngebiet des BAFA. Hier werden Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und für die Heizungsoptimierung vergeben.
  • BEG WG / BEG NWG (Wohn- und Nichtwohngebäude): Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderungen für umfassende Komplettsanierungen sowie für den Heizungsaustausch an.

Jetzt noch Fördergelder sichern!

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) plant die Bundesregierung, das bestehende Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2026 abzulösen. Wie das Gesetz aussehen wird und welche Förderungen es geben wird, ist noch unklar.

Für Sie bedeutet das: Sichern Sie sich jetzt die Fördergelder, solange sie noch verfügbar sind.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA?

Das BAFA bezuschusst vier Hauptbereiche:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Türen)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Einbau, Ausbau und Austausch von Bestandteilen)
  • die Installation von Anlagentechnik (Lüftungsanlagen und Smart-Home-Systeme)
  • die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie die Fachplanung und Baubegleitung. Der iSFP ist dabei zwar kein Pflichtbaustein, allerdings durchaus sinnvolll, da er Ihnen mehr Förderung sichert und Orientierung für Ihre Vorhaben bietet.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick zu den aktuellen Fördersätzen:

Maßnahme Grundförderung iSFP -Bonus Max. Zuschuss
Gebäudehülle 15 % 5 % 4.500 € (ohne iSFP)
12.000 € (mit iSFP)
Heizungsoptimierung


(Als Teil der Heizungsoptimierung:) Staubemissionsminderung Biomasse
15 %


50 %
5 %


kein Bonus erhältlich
4.500 € (ohne iSFP)
12.000 € (mit iSFP)

15.000 €
Anlagentechnik (außer Heizung) 15 % 5 % 4.500 € (ohne iSFP)
12.000 € (mit iSFP)
Ausbau des Gebäudenetzes 30 % kein Bonus erhältlich Abhängig von der Anzahl an Wohneinheiten
Energieberatung 50 % kein Bonus erhältlich 650 € (Ein- und Zweifamilienhäuser)
850 € (Mehrfamilienhäuser)
Fachplanung & Baubegleitung 50 % kein Bonus erhältlich 2.500 € (Ein- und Zweifamilienhaus)
10.000 € (Mehrfamilienhaus)

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsprodukt nach Vorgaben des BAFA und der Deutschen Energie-Agentur (dena). Ein akkreditierter Energieberater analysiert Ihr Gebäude von Grund auf – Dach, Außenwände, Fenster, Heizung und Warmwasserbereitung – und erstellt daraus:

  • konkrete Sanierungsvorschläge in optimaler Reihenfolge
  • eine Kostenabschätzung und Fördermittelübersicht
  • eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • eine Prognose zu Energiebedarf und CO₂-Emissionen nach vollständiger Sanierung

Der iSFP ist 15 Jahre gültig – Sie können die empfohlenen Maßnahmen also schrittweise und ohne Zeitdruck umsetzen und dabei jedes Mal den iSFP-Bonus für Ihre Förderzuschüsse mitnehmen.

Wie funktioniert die Förderung im Detail?

Hier finden Sie alle Informationen zu den einzelnen Programmen – inklusive Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, der Förderhöhe und der Förderbedingungen.

Die Gebäudehülle ist das Außenskelett eines Gebäudes: Wände, Dach, Boden, Fenster und Türen. Wer hier dämmt, tauscht oder nachrüstet, reduziert dauerhaft den Wärmeverlust – und damit die Heizkosten.

Förderfähige Maßnahmen
  • Dämmung der Fassade, von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen.
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren.
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen.
Förderhöhe
  • Ohne iSFP: 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.
  • Mit iSFP-Bonus: 20 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 300 Euro brutto.
  • Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP und bei 60.000 Euro bei Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines iSFP.
  • Die Dämmmaßnahmen müssen bestimmte Anforderungen an den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) erfüllen. Dieser beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin verloren geht. Die folgenden technischen Mindestanforderungen gelten:
  • Außenwände: Max. U-Wert von 0,20 W/(m²K).
  • Dachflächen: Max. U-Wert von 0,14 W/(m²K).
  • Geschossdecken und Bodenflächen: Max. U-Wert von 0,25 W/(m²K).
  • Fenster und Fenstertüren: Max. U-Wert von 0,95 W/(m²K).
  • Haustüren und Außentüren: Max. U-Wert von 1,30 W/(m²K).
  • Dachfenster: Max. U-Wert von 1,00 W/(m²K).
Heizungsoptimierung bedeutet: eine vorhandene Heizungsanlage effizienter betreiben, ohne sie auszutauschen (den Zuschuss für den Heizungstausch erhalten Sie bei der KfW). Das BAFA fördert hier zweistufig: einerseits Maßnahmen, die die Effizienz von Heizungssystemen erhöhen, und andererseits Maßnahmen, die Emissionen von Biomasseheizungen mindern.

Förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen zur Erhöhung der Heizungseffizienz:
  • Hydraulischer Abgleich.
  • Austausch von Heizungspumpen.
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen.
  • Dämmung von Rohrleitungen.
  • Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern.
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Heizungsoptimierung.
  • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs.
Maßnahmen zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung:
  • Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung.
  • Katalytische Nachverbrennung.
  • Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung.
  • Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme.
Förderhöhe
Für Maßnahmen zur Erhöhung der Heizungseffizienz:
  • Ohne iSFP: 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.
  • Mit iSFP-Bonus: 20 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.
Für Maßnahmen zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung:
  • Fixer Fördersatz von 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit bis zu 15.000 Euro.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 300 Euro brutto.
  • Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP und bei 60.000 Euro bei Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines iSFP (iSFP-Bonus ist für Maßnahmen zur Emissionsreduzierung nicht anwendbar).
  • Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein; Gas‑ oder Ölheizungen dürfen dabei höchstens 20 Jahre alt sein.
  • Es muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B stattfinden (Berechnung der Heizlast nach Raumaufteilung).
  • Bei Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen muss die Feuerstätte eine Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr besitzen und die Emission muss um mindestens 80 Prozent sinken.
Hier erfahren Sie mehr zur Heizungsförderung
Das BAFA fördert verschiedene moderne Anlagentechniken – dazu zählen alle technischen Systeme im Gebäude, die den Energieverbrauch senken, ohne selbst Wärme zu erzeugen.

Förderfähige Maßnahmen
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung.
  • Einbau digitaler Smart-Home-Anwendungen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der Anlagen.
Förderhöhe
  • Ohne iSFP: 15 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 4.500 Euro.
  • Mit iSFP-Bonus: 20 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit. Der maximale Zuschuss beträgt somit 12.000 Euro.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 300 Euro brutto.
  • Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit ohne iSFP und bei 60.000 Euro bei Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen eines iSFP.
Hier erfahren Sie mehr zur Förderung von Lüftungsanlagen
Ein Gebäudenetz verbindet mehrere Gebäude über ein gemeinsames Leitungsnetz mit Wärme – zum Beispiel ein Haupthaus mit einem Nebengebäude oder mehrere Gebäude auf einem Grundstück. Das BAFA fördert die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung solcher Netze.

Förderfähige Maßnahmen
Beim Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes gefördert:
  • Wärmeverteilung (hausinterne Leitungen).
  • Wärmeübergabestationen.
  • Steuer-, Mess- und Regelungstechnik.
  • Umfeldmaßnahmen (z. B. Erdarbeiten auf dem eigenen Grundstück).
Bei der Errichtung des Gebäudenetzes selbst stellt der Errichter bzw. Betreiber den Antrag. Auch Contracting-Modelle sind möglich, bei denen ein Contractor die Investition trägt und die Förderung beantragt.

Förderhöhe
  • Der Grundfördersatz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Der gesamte Förderzuschuss ergibt sich aus der Heizungsförderung der KfW.
Förderbedingungen
  • Mindestinvestition von 300 Euro brutto.
  • Die förderfähige Höchstgrenze richtet sich nach der Anzahl an Wohneinheiten:
    • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
    • plus jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit.
    • plus jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
    • es gibt keinen iSFP-Bonus.
  • Die Wärmeerzeugung muss nach Abschluss der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen.
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist ein eigenständiges BAFA-Förderprogramm – und gleichzeitig der strategisch klügste erste Schritt vor jeder Sanierung. Denn die geförderte Beratung ist die Voraussetzung für den wertvollen iSFP-Bonus für viele BEG-EM-Maßnahmen.

Förderfähige Maßnahmen
Das BAFA fördert die professionelle Energieberatung inklusive der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Förderhöhe
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Maximal werden 650 Euro gezahlt (Höchstbetrag bei 1.300 Euro Beratungskosten).
  • Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Maximal werden 850 Euro gezahlt (Höchstbetrag bei 1.700 Euro Beratungskosten).
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: Einmalig 250 Euro Zuschuss bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.
Förderbedingungen
Die Energieberatung muss von einem bei der BAFA akkreditierten Sachverständigen durchgeführt werden, der zusätzlich in der DENA-Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist.

Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für die Energieberatung
Wer eine Sanierungsmaßnahme professionell plant und begleiten lässt, spart am Ende oft mehr als die Planungskosten selbst kosten – weil Fehler vermieden werden und die technischen Anforderungen sicher eingehalten sind. Das BAFA fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung als eine ergänzende Maßnahme.

Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Leistungen eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE), der die Sanierungsmaßnahme plant, technisch begleitet und nach Abschluss die Einhaltung der Mindestanforderungen bestätigt. Das umfasst konkret:
  • Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) vor der Maßnahme.
  • Fachliche Überwachung der Bauausführung durch den EEE während der Umsetzung.
  • Abschlussdokumentation des EEE nach Maßnahmenabschluss.
Förderhöhe
  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt somit 2.500 Euro.
  • Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 20.000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt somit 10.000 Euro.
Förderbedingungen
  • Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der Höchstbetrag 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch 20.000 Euro bei zehn Wohneinheiten.
  • Die Fachplanung und Baubegleitung muss von einem bei der BAFA-akkreditierten Sachverständigen durchgeführt werden, der zusätzlich in der DENA-Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist.
  • Die Leistungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer geförderten BEG-EM-Einzelmaßnahme stehen.
  • Die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung wird zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Maßnahme gewährt – sie mindert also nicht das Budget für die eigentliche Sanierungsmaßnahme.

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Welche Voraussetzungen gelten für BAFA-Zuschüsse?

Wer BAFA-Fördermittel beantragen möchte, muss eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllen. Diese gelten unabhängig von der konkreten Maßnahme. Hier sehen Sie die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Gebäudealter
    Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein (gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige). Neubauten sind von der BEG EM ausgeschlossen.
  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
    Der BAFA-Antrag muss zwingend gestellt sein, bevor Sie irgendeinen Vertrag unterschreiben oder Material bestellen. Als Maßnahmenbeginn gilt auch schon der Vertragsabschluss mit einem Handwerker – selbst wenn noch kein Spaten in die Erde gesetzt wurde. Handwerkerverträge müssen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten (der Auftrag gilt nur bei Förderbewilligung).
    Ausnahme: Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  • Eigentümerstatus
    Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümerinnen und Eigentümer förderfähiger Wohn- und Nichtwohngebäude. Dazu zählen auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Unternehmen.
  • Fachbetriebspflicht
    Alle geförderten Maßnahmen müssen durch anerkannte Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Energieeffizienz-Experten-Pflicht (EEE)
    Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Bei der Heizungsoptimierung kann alternativ auch das ausführende Fachunternehmen die erforderlichen Bestätigungen erstellen.

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Wie stelle ich den BAFA-Antrag und welche Unterlagen benötige ich?

Der Antrag beim BAFA wird vollständig online über das BAFA-Portal gestellt. Für den Erhalt der Förderung ist die folgende Reihenfolge für sämtliche Maßnahmen verbindlich.

Schritt 1: Angebote einholen und EEE beauftragen

Holen Sie zunächst Angebote von qualifizierten Fachunternehmen ein. Wichtig: Den Auftrag dürfen Sie noch nicht erteilen. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik beauftragen Sie parallel einen Energieeffizienz-Experten (EEE) mit der Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB). Diese TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird für die Antragstellung benötigt.
Tipp: Wenn Sie den iSFP-Bonus nutzen möchten, beauftragen Sie zuerst die Energieberatung – bevor Sie die einzelnen Maßnahmen beantragen.

Schritt 2: Im BAFA-Portal registrieren und Antrag stellen

Registrieren Sie sich im BAFA-Portal und beantragen Sie die entsprechende Förderung. Geben Sie dazu Ihre Daten sowie Angaben zur TPB und dem iSFP an.

Schritt 3: Zuwendungsbescheid abwarten

Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit der Höhe des maximalen Zuschusses. Erst danach dürfen Sie die Fachfirma beauftragen und mit der Maßnahme beginnen. Mit dem Bescheid startet der 24-monatige Bewilligungszeitraum.

Schritt 4: Maßnahme umsetzen

Beauftragen Sie den Fachbetrieb und sammeln Sie während der Durchführung alle Rechnungen und Nachweise. Rechnungen müssen auf Ihren Namen ausgestellt sein, die erbrachten Leistungen klar beschreiben und mit der Fachunternehmererklärung übereinstimmen.

Schritt 5: Technischen Projektnachweis (TPN) erstellen lassen

Nach Abschluss der Maßnahme lässt der Antragsteller den Technischen Projektnachweis (TPN) durch den EEE oder das Fachunternehmen erstellen. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird für den Verwendungsnachweis benötigt.

Schritt 6: Verwendungsnachweis einreichen

Im BAFA-Portal den Vorgang aufrufen und folgende Unterlagen hochladen:

  • Tabellarische Belegübersicht
  • Rechnungen aller Fachunternehmen
  • Zahlungsnachweise
  • TPN-ID und Fachunternehmererklärung
  • Bei iSFP-Bonus: Bestätigung des Energieberaters und iSFP-Nummer
  • Bei WEG: Beschluss der Eigentümerversammlung

Wichtig: Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Bei Fristüberschreitung geht der Förderanspruch unwiderruflich verloren.

Schritt 7: Prüfung und Auszahlung

Das BAFA prüft alle Unterlagen. Bei vollständigen Dokumenten dauert die Bearbeitung im Optimalfall 2 bis 4 Wochen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen.

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Wie kombiniere ich BAFA-Zuschüsse mit anderen Förderungen?

BAFA und KfW ergänzen sich hervorragend – weil sie für unterschiedliche Maßnahmen zuständig sind. Die Kombination beider Programme ist die effektivste Vorgehensweise, um die maximale Förderung aus Ihrem Sanierungsprojekt herauszuholen.

Wer außerdem die Vorabkosten nicht alleine tragen möchte, kann den KfW-Ergänzungskredit nutzen. Voraussetzung: Ein positiver BAFA-Bewilligungsbescheid liegt vor (nicht älter als 12 Monate, noch nicht ausgezahlt).

Zurück

Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten eigene Förderprogramme an, die mit BAFA-Zuschüssen kombinierbar sind.

Als Voraussetzung gilt: Die Gesamtförderquote aus allen Programmen darf für dieselbe Maßnahme dabei maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Zurück

Was leider nicht geht: BAFA-Zuschüsse mit der steuerlichen Förderung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz für dieselbe Maßnahme zu verwenden. Hier müssen Sie sich für eine Option entscheiden.

Da Sie über das BAFA in der Regel höhere Zuschüsse erhalten als über die Steuervergünstigung, eignet sich diese hauptsächlich dann, wenn Ihr Vorhaben nicht förderberechtigt ist.

Zurück

Entdecken Sie weitere Fördermöglichkeiten

In unseren Ratgebern finden Sie mehr Informationen zu den Fördergeldern, mit denen Ihnen der Staat beim Hausbau, Immobilienkauf oder bei Sanierungen unter die Arme greift.

Weitere Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

Mehrere Einzelmaßnahmen können im Rahmen der BEG EM gleichzeitig oder nacheinander gefördert werden. Für jede Maßnahme stellen Sie einen separaten Antrag. Die Förderhöchstgrenzen gelten je Maßnahmebereich: Heizungsoptimierung, Gebäudehülle und Anlagentechnik haben jeweils eigene Obergrenzen.

Die Gesamthöchstgrenze für die kombinierten Maßnahmebereiche beträgt 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr – mit iSFP verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro.
Förderfähig sind alle Ausgaben in unmittelbarem Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme, die durch Fachunternehmen erbracht wurden: Materialkosten, Arbeitsleistung, Einregulierung sowie begleitende Leistungen (z. B. Putz- und Malerarbeiten beim Fenstertausch).

Fachplanungskosten des EEE werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert. Nicht förderfähig sind hingegen Eigenleistungen, gebrauchte Materialien und Anlagen sowie Prototypen und Einzelanfertigungen.
Hier sehen Sie die wichtigsten Fristen im Überblick:
  • Der Förderantrag muss zwingend vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
  • Nach Bewilligung haben Sie 24 Monate (in Ausnahmefällen 36 Monate) Zeit zur Umsetzung.
  • Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden – bei Überschreitung geht der Förderanspruch unwiderruflich verloren.
  • Die TPB-ID und TPN-ID sind jeweils 2 Monate gültig.
  • Der iSFP-Bonus kann für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP genutzt werden.
Für die Antragstellung erstellt der EEE eine Technische Projektbeschreibung (TPB) mit den geplanten U-Werten (maximal 0,95 W/(m²K) für Fenster, maximal 1,3 W/(m²K) für Türen). Für den Verwendungsnachweis werden Herstellerdatenblätter, eine Fachunternehmererklärung zur fachgerechten Montage sowie der Technische Projektnachweis (TPN) des EEE benötigt.

Wichtig: Zweifachverglasungen erreichen typischerweise nur einen U-Wert von 1,3 W/(m²K) und sind damit nicht förderfähig. Nur 3-fach verglaste Fenster erfüllen die Anforderung.
Wer vor der BAFA-Antragstellung einen Vertrag unterschreibt, Material bestellt oder mit den Bauarbeiten beginnt, verliert den gesamten Förderanspruch – ohne Ausnahme.

Als Maßnahmenbeginn gilt dabei bereits der Vertragsabschluss ohne aufschiebende Bedingung. Erlaubt sind hingegen:
  • das Einholen von Angeboten
  • Planungsleistungen durch EEE oder Architekten sowie
  • Vertragsabschlüsse, die explizit unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die BAFA-Förderung bewilligt wird. Diese Formulierung sollte in jedem Handwerkervertrag stehen.

Unsere Ratgeber zur Modernisierung