KfW-Förderung für Ihre Baufinanzierung
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als eine der führenden Förderbanken unterstützt und fördert den Bau, Kauf, die Modernisierung und die Sanierung Ihrer Immobile durch eine Vielzahl an Programmen.
Jetzt zu den KfW-Förderungen beraten lassenWas ist die KfW und wie beantragt man die KfW-Förderung?
Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank, die sowohl Privatpersonen, Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen mit vielfältigen Förderprogrammen unterstützt.
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ fungiert die KfW neben dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Fördermittelgeber. Hierbei bietet sie Förderkredite mit Zinsvorteil und Tilgungszuschüssen für energieeffizientes Bauen, Kaufen oder Sanieren Ihrer Immobilie. Hier finden alle KfW-Förderungen für energetische Sanierungen.
Ergänzt wird das Angebot der KfW durch weitere Förderprogramme rund ums Wohneigentum.
Voraussetzung für die KfW-Kreditprogramme:
Die technischen Mindestanforderungen werden erfüllt und der Kredit wird beantragt, bevor Verträge z. B. mit Finanzierungsberatern, Handwerkern oder Bauträgern abgeschlossen werden.
Ihr Wüstenrot-Berater kann Sie umfassend zu den möglichen KfW-Förderprogrammen informieren und füllt mit Ihnen gemeinsam den Antrag aus. Er übernimmt nach Ihrer Unterschrift dann die Beantragung bei der KfW. Nachdem die KfW Ihren Antrag erfolgreich geprüft hat, erteilt Ihnen Ihre Bausparkasse die Darlehenszusage.
Neu bei der KfW: Förderungen für den Heizungsaustausch
Seit Jahresbeginn befasst sich die KfW mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
- Die Antragstellung ist für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, für Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Im August 2024 sollen weitere Antragstellergruppen folgen. Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (Das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus vorgehen).
Ausnahme / Übergangsregelung: Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 kann der Förderantrag bei der KfW auch nachträglich bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden (aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag nicht verpflichtend). - Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig
- Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
- 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
- Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
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