Staatliche Förderungen und Zuschüsse für Sanierungen

Handwerker bauen Fenster ein

Das Wichtigste in Kürze:

  • Je nach Vorhaben stehen Ihnen unterschiedliche Förderprogramme für Ihr Sanierungsprojekt zur Verfügung.

  • Besonders energetische Sanierungen werden aktuell mit Zuschüssen und Förderkrediten unterstützt.

  • Für Altbau- und Denkmal-Sanierungen können Sie spezielle Fördermittel beantragen.

1. Welche Sanierungsförderungen gibt es?

Die Förderung einer Sanierung handhabt der Staat recht großzügig: Von einzelnen Maßnahmen, wie den Heizungstausch, bis zur rundum Altbausanierung. Das ist eine gute Nachricht für Eigenheimbesitzer. Denn einerseits will jeder sein Haus in Schuss halten. Andererseits gibt es gesetzliche Verpflichtungen zur Modernisierung.

Viele Programme fördern Sanierungen mit hohen Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zusätzlich können viele Hausbesitzer von zinsgünstigen Darlehen oder attraktiven Steuervorteilen profitieren.

Viele Förderprogramme sind unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert. Verwaltet werden die Programme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). An welches Institut Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Sanierungsprojekt ab. Die Verantwortlichkeiten können Sie der Tabelle entnehmen:

BAFA KfW
Heizungsoptimierung (ohne Tausch) Installation einer klimafreundliche neuen Heizung
Maßnahmen an der Gebäudehülle Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Installation von Anlagetechnik Altersgerechtes Umbauen (Barrierereduzierung, Wohnkomfort und Einbruchschutz)
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Energieberatungen
Förderungen für die Fachplanung und Baubegleitung können bei beiden Einrichtungen beantragt werden.

2. Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Aktuell können Sie bei der KfW die Heizungsförderung beantragen. Die Förderung gibt es für alle Heizsysteme auf Basis von erneuerbaren Energien (außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes). Die Förderung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung für alle
  • bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, je nach zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen:
    • 40 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro.
    • 30 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro.
    • 10 Prozent Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 50.000 Euro.
    • Wohnt mindestens ein Kind im Haushalt, wird das für die Förderung relevante zu versteuernde Einkommen rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert.
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen. Dieser Bonus sinkt halbjährlich um 4 Prozent. (Auslauf gegen Mitte 2028)
  • Die kumulierte Förderhöhe beträgt maximal 80 Prozent.

Wichtig: Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig. Folgende Höchstgrenzen gelten:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Wert sinkt halbjährlich um 750 Euro ab. (bis auf 22.000 Euro gegen Ende 2030)
  • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Die Antragstellung ist für alle Privatpersonen, die Eigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sind, sowie für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls daraus hervorgehen.

In unseren Ratgebern erfahren Sie, was Sie beim Austausch Ihrer Ölheizung oder dem Wechsel Ihrer Gasheizung beachten sollten und wie viel Wärmepumpen-Förderung Sie erhalten können.

Heizungsoptimierung (ohne Heizkörperaustausch):


Wer eine Heizung zur Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen finanziellen Zuschuss vom BAFA. Nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kostenschonend profitieren Sie von einer verbesserten Heizungsanlage. Unter anderem folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden vom BAFA gefördert:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Als Grundförderung erhalten Sie 15 Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Bei Umsetzung der Heizungsoptimierung basierend auf einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), können Sie zudem einen iSFP-Bonus erhalten. Bei einer Mindestinvestition von 30.000 Euro beträgt dieser 5 Prozent und wird auf den Betrag angerechnet, der über den förderfähigen Kosten ohne iSFP liegt.

  • Förderfähige Höchstgrenze ohne iSFP: 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit + jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
  • Förderfähige Höchstgrenze mit iSFP: 60.000 Euro für die 1. Wohneinheit + jeweils 30.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission von Feuergasanlagen für feste Biomasse werden sogar mit 50 Prozent Zuschuss begünstigt.

Alle Förderprogramme für energetische Sanierungen auf einen Blick

Hausbesitzer, die energetisch sanieren möchten, können aktuell diverse Förderungen beantragen. Wir verschaffen einen Überblick zur Förderlandschaft.

3. Wie wird die Haus- und Altbausanierung gefördert?

Ein saniertes Zuhause, für dessen Modernisierung Förderungen ausgezahlt wurden

Für Altbausanierungen winken in 2026 zahlreiche Zuschüsse. Allerdings auch bei neueren Häusern können Sie von Förderungen für kleinere Modernisierungen profitieren. Sowohl einzelne förderfähige Maßnahmen, wie etwa die Verbesserung der Außendämmung eines alten Hauses, als auch die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus werden gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:

  • Wärmedämmung von Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Wänden
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Neue oder optimierte Lüftungsanlage
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung


Zuschüsse für Gebäudehülle und Anlagetechnik

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Installation von Anlagetechnik fördert das BAFA. In beiden Fällen werden 15 Prozent der Ausgaben gefördert. Lassen sich Sanierer in diesem Zuge einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen, können Sie hier ebenfalls vom iSFP-Bonus profitieren (5 Prozent auf den Betrag, der über den förderfähigen Kosten ohne iSFP liegt).

Förderung für die Komplettsanierung

Zuschüsse für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es von der KfW. Generell gilt, je höher der sogenannte KfZ-Effizienzhaus-Standard des sanierten Gebäudes, desto höher die Förderung. Hausbesitzer erhalten dafür günstige Kredite von der KfW (KfW-Programm 261) mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 40 Prozent. Am meisten Bonus gibt es, wenn das effiziente Gebäude überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Wenn Sie aktuell überlegen preisgünstig ein altes Haus zu erwerben, können Sie für eine anschließende Komplettsanierung entsprechend reichlich Fördergeld erhalten.

Förderung für die Energieberatung

Vom BAFA gibt es zudem Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent für eine initiale Energieberatung. Diese ist in jedem Fall zu empfehlen, da sie die größten Schwachstellen und Einsparpotenziale am eigenen Wohngebäude herausstellt. Besonders für Altbausanierungen zahlt sich eine umfangreiche Beratung aus.

Planen Sie zu sanieren, können Sie darüber hinaus Experten für die Fachplanung und Baubegleitung beauftragen. Sowohl das BAFA als auch die KfW zahlen dabei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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4. Gibt es Förderungen für Denkmal-Sanierungen?

Bei einer Altbausanierung sollten sich Eigentümer zum Denkmalschutz informieren. Denn für eine Modernisierung geschützter Gebäude gelten besondere Vorschriften. Eine historische Außenfassade sieht nicht nur schön aus, sie muss unter Umständen auch erhalten bleiben. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie bei Ihrer lokalen Denkmalbehörde.

Für eine Denkmal-Sanierung, können Sie neben den genannten Altbausanierung Förderungen spezielle Fördermittel beantragen. Die wichtigsten Fördereinrichtungen dafür sind:

  • KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz"
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Denkmalschutzbehörden auf Landes- und Kommunalebene

Die KfW stellt speziell für denkmalgeschützte Häuser qualifizierte Experten bereit. Diese unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Modernisierung. Zusätzlich können Sanierer einen günstigen Kredit für die Effizienzhaus-Stufe Denkmal beantragen  (KfW-Programm 261). Dafür muss das Wohngebäude als "besonders erhaltenswerte Bausubstanz" gelten. Ein Denkmalhaus dieser Stufe darf einen bis zu 60 Prozent schlechteren Energiebedarf als vergleichbare Neubauten besitzen. Wird diese Voraussetzung erfüllt, gibt es einen Tilgungszuschuss für die Modernisierung zum effizienten Gebäude.

Weitere Landes- und Bundesförderungen können ergänzend beantragt werden. Bei diesen wird allerdings meist ausschließlich der Erhalt der historischen Bausubstanz unterstützt. Zuschüsse für die Denkmal-Sanierung werden einzeln bewertet und sind vom Zustand des Objekts, dem Denkmalstatus und den Sanierungsmaßnahmen abhängig.

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5. Welche Förderungen sind für altersgerechtes Wohnen erhältlich?

Ein älteres Paar freut sich über die erhaltene Förderung für ihre altersgerechte Sanierung

Wohnräume ohne Hindernisse oder Barrieren sind nicht nur bei älteren Menschen gefragt. Auch junge Familien wünschen sich barrierefreie Wohnungen, die Komfort bieten. 

Dafür gibt es attraktive Fördermittel von der KfW. Diese fördert barrierefreie Sanierungen mit günstigen Darlehen im KfW-Programm 159. Erhältlich ist die Sanierungsförderung dabei unter anderem für folgende Maßnahmen:

  • Schwellen entfernen
  • Wände und Durchgänge versetzen
  • Küche und Bad umbauen
  • Terrassen und Balkone umgestalten
  • Wege ebnen, etc.


Mit dem Programm 159 fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz:

  • einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

Förderstopp für KfW-Programm 455-B

Aufgrund hoher Nachfrage ist der Förderzuschuss „KfW 455-B Barriere­reduzierung – Investitionszuschuss” aktuell nicht verfügbar.

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6. Wie kann ich bei meiner Sanierung steuern sparen?

Alternativ gibt es auch einen Steuerbonus für ausgewählte energetische Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken
  • Fenster- und Türentausch
  • Erneuerung oder Installation einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Installation digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind

Bei Umsetzung einer oder mehrerer dieser Maßnahmen können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Sanierungen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.

Wichtig zu wissen: Der Steuerbonus lässt sich für die gleiche Maßnahme mit keinem anderen Programm kombinieren. Er ist außerdem das einzige Fördermittel, das nachträglich zu beantragen ist. In diesem Fall können Sie zunächst sanieren und anschließend einen Teil der Kosten zurückerlangen.

Erfüllen Sanierer die hohen technischen Anforderungen der Fördergeber nicht, können Sie in vielen Fällen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Diesen gibt es für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an einem selbst genutzten Gebäude.

Steuerersparnisse bei Photovoltaik

Besondere Vorteile erhalten Sie, wenn Sie im Rahmen Ihrer Sanierung eine Solaranlage installieren - denn Photovoltaik ist steuerfrei. Sowohl die Umsatzsteuer beim Kauf einer Anlage als auch die Einkommensteuer für die Einspeisevergütung entfallen. Die Kosten für eine Photovoltaikanlage fallen entsprechend niedriger aus und machen die Finanzierung einer Anlage deutlich attraktiver. In Kombination mit weiteren Photovoltaik-Förderungen, ist Solarstrom für viele Hausbesitzer aktuell besonders preisgünstig.

Fazit: Zahlreiche Förderungen für aller Art Sanierungen

Wer saniert und dabei staatliche Förderungen beantragt, kann reichlich finanzielle Unterstützung erhalten. Vom Einbau einer Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien bis hin zur Altbausanierung finden sich Förderprogramme. Wenn Sie dann noch nach einen passenden Kredit suchen, finden unsere Wüstenrot-Berater die richtige Lösung für Sie.

Stand: Juli 2026

Tipp:

Welche Förderungen gibt es für den Hauskauf und -bau? In unserem Ratgeber finden Sie es heraus.

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Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.