Energetische Sanierung geplant?

Sanierungsmaßnahmen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Programme gefördert. Meist gibt es mehrere tausend Euro Sanierungsförderung, welche nicht zurückgezahlt werden muss. Alternativ dazu stehen Hausbesitzern in vielen Bereichen auch zinsgünstige Darlehen oder attraktive Steuervergünstigungen zur Verfügung.
Wer bei der Sanierung bessere Werte anstrebt, als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, kann hierfür Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Auch wer sein Haus auf erneuerbare Energien umstellt, kann die Sanierung vom Staat fördern lassen. Dabei ist unter anderem das Alter der Heizung ausschlaggebend. Denn attraktive Zuschüsse gibt es bei einer Sanierung nur, wenn die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt ist. Keine Zuschussförderung gibt es hingegen für den Austausch von Heizkesseln, die bereits von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen sind. Erfüllen Hausbesitzer die Voraussetzungen, bekommen sie Zuschüsse in Höhe von 20 bis zu 35 Prozent über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Und zwar für:
Lassen Hausbesitzer im gleichen Zuge eine bestehende Ölheizung austauschen, steigt die Förderung der Sanierung um jeweils 10 Prozent (Renewable-Ready-Gasbrennwertheizungen sind davon ausgenommen). Insgesamt gibt es dann also Zuschüsse von 40 bis zu 45 Prozent.
Neben der BAFA-Förderung für die Sanierung können Hausbesitzer die neue Heizungsanlage auch finanzieren. Das Besondere daran: Die Kredite lassen sich mit der BAFA-Förderung kombinieren, solange die Summe aus Darlehen und Zuschuss die Höhe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Mit den Programmen 430 und 152 fördert die KfW außerdem den Wechsel zu Nah- oder Fernwärme. Erfüllen Hausbesitzer die technischen Anforderungen der Förderbank, können sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent (KfW-Programm 430) oder zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent (KfW-Programm 152) beantragen.
Eine Sanierungsförderung bekommen aber auch Hausbesitzer, die „nur“ die Wärmeverteilung optimieren lassen - etwa durch einen hydraulischen Abgleich oder den Einbau energiesparender Pumpen. Über das BAFA ist in diesen Fällen ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. Die KfW fördert die Arbeiten alternativ mit 20 Prozent.
Ganz gleich, ob es um eine KfW- oder eine BAFA-Förderung der Sanierung geht: In jedem Fall sind die Mittel vor der Auftragsvergabe an einen Handwerksbetrieb zu beantragen.
Mit der alternden Bevölkerung steigt der Bedarf an barrierefreien Wohnungen und Häusern. Die KfW fördert die altersgerechte Sanierung entweder mit einem zinsgünstigen Darlehen (KfW-Programm 159) oder mit einem Zuschuss (10 % über das KfW-Programm 455-B). Damit können Eigenheimbesitzer die Pläne für die altersgerechte Sanierung besonders günstig in die Tat umsetzen. Die Förderung gilt unter anderem für:
Mit dem Programm 455-E fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Hier gibt es eine gestaffelte Förderung (20 % für 1.000 Euro und 10 % für weitere förderfähige Kosten) für:
Die Kombination bestimmter Maßnahmen ergibt den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“. Wer diesen erreicht, erhält nochmals eine höhere Sanierungsförderung.
Die Förderung der Altbau-Sanierung fällt besonders üppig aus. Auch hier hat der Staat diverse Förderprogramme aufgelegt. Aber auch die Länder und Kommunen engagieren sich bei der Sanierungsförderung von Altbauten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Dachflächen, als auch energetische Komplettsanierungen bis hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:
Generell gilt, je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung. So gibt es über das KfW-Programm 430 zum Beispiel Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Erreichen Hausbesitzer hingegen den Standard „KfW-Effizienzhaus 55“, erstattet die Förderbank bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Vom BAFA gibt es unterdessen Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent für eine initiale Energieberatung. Letztere ist in jedem Fall zu empfehlen, da sie die größten Schwachstellen und Einsparpotenziale am eigenen Haus herausstellt.
Seit Januar 2020 gibt es auch einen Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus (Dämmung, Fenstertausch) und der Heizung (Hybrid- oder Umweltheizung) von der Steuer abzusetzen. Wichtig zu wissen: Anders als KfW- und BAFA-Mittel zur Förderung der Sanierung, lässt sich der Steuerbonus mit keinem anderen Programm kombinieren. Er ist außerdem das einzige Förderangebot, das nachträglich zu beantragen ist.
Stand: Mai 2020
Energetische Modernisierung
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