Staatliche Förderungen für Sanierungen
Die Förderung einer Sanierung handhabt der Staat recht großzügig. Das ist eine gute Nachricht für Eigenheimbesitzer. Denn einerseits will jeder sein Haus in Schuss halten, andererseits gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Sanierung.
Welche Fördermittel gibt es für die Sanierung?
Sanierungsmaßnahmen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Programme gefördert. Meist gibt es dabei hohe Zuschüsse zur Sanierungsförderung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Alternativ dazu stehen Hausbesitzern in vielen Bereichen auch zinsgünstige Darlehen oder attraktive Steuervergünstigungen zur Verfügung.
Förderung für die energetische Sanierung der Heizung
Gegenwärtig befasst sich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
- Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer ist seit dem 27.02.2024 möglich (weitere Antragstellergruppen folgen gestaffelt im Laufe des Jahres). Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (Das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus vorgehen).
Ausnahme / Übergangsregelung: Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 kann der Förderantrag bei der KfW auch nachträglich bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden (aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag nicht verpflichtend). - Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig
- Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
- 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
- Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Heizungsoptimierung (ohne Heizkörperaustausch):
Wer eine Heizung zur Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, erhält einen finanziellen Zuschuss vom BAFA. Nicht nur umweltfreundlich, sondern auch kostenschonend profitieren Sie von einer verbesserten Heizungsanlage.
U.a. folgende Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden von dem BAFA gefördert:
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Als Grundförderung erhalten Sie 15 % Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Bei Umsetzung der Heizungsoptimierung basierend auf einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), steigt die Förderung auf eine Höhe von 20 % an.
Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemission von Feuergasanlagen für feste Biomasse werden sogar mit 50 % Zuschuss begünstigt.
In beiden Fällen liegt die Höchstgrenze der Förderung bei 30.000 Euro ohne iSFP und 60.000 Euro, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
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Förderung für altersgerechte Sanierung und Einbruchschutz
Großzügige Wohnräume ohne Hindernisse oder Barrieren sind nicht nur bei älteren und kranken Menschen gefragt. Auch junge Familien wünschen sich barrierefreie Wohnungen, die Platz, Komfort und Bewegungsfreiheit bieten. Wer den Bestand dahingehend saniert, kann attraktive Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Diese fördert barrierefreie Sanierungen mit günstigen Darlehen (KfW-Programm 159) oder einmaligen Zuschüssen in Höhe von zehn Prozent (KfW-Programm 455-B). Erhältlich ist die Sanierungsförderung dabei unter anderem für folgende Maßnahmen:
- Schwellen entfernen
- Wände und Durchgänge versetzen
- Küche und Bad umbauen
- Terrassen und Balkone umgestalten
- Wege ebnen, etc.
Mit dem Programm 159 fördert die KfW auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Hier gibt es günstige Darlehen für:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Die Kombination bestimmter Maßnahmen ergibt den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“. Wer diesen erreicht, erhält nochmals eine höhere Sanierungsförderung.
Förderung von Maßnahmen am Haus
Die Förderung der Altbau-Sanierung fällt besonders üppig aus. Auch hier hat der Staat diverse Förderprogramme aufgelegt. Aber auch die Länder und Kommunen engagieren sich bei der Sanierungsförderung von Altbauten. Dabei werden sowohl Einzelmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Dachflächen, als auch energetische Komplettsanierungen bis hin zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Förderprogramme gibt es beispielsweise für:
- Wärmedämmung von Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie Wänden
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Neue oder optimierte Lüftungsanlage
- Beratungs- und Honorarkosten für Planung und Baubegleitung
Generell gilt, je höher der Energiestandard, desto höher die Förderung. So gibt es über das BAFA zum Beispiel Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Erreichen Hausbesitzer hingegen einen Effizienzhaus-Standard, erhalten sie günstige Darlehen von der KfW mit Tilgungszuschüssen in Höhe von fünf bis 45 Prozent. Ebenfalls vom BAFA gibt es zudem Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent für eine initiale Energieberatung. Letztere ist in jedem Fall zu empfehlen, da sie die größten Schwachstellen und Einsparpotenziale am eigenen Haus herausstellt. Lassen sich Sanierer in diesem Zuge einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen, profitieren sie bei der Sanierung vom sogenannten iSFP-Bonus. Dieser ist mit einer Extra-Sanierungsförderung in Höhe von 5 Prozent verbunden, wenn Hausbesitzer Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt in Auftrag geben.
Die Alternative: Steuerliche Förderung der Sanierung
Alternativ gibt es auch einen Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der anfallenden Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Insgesamt ist es möglich, 40.000 Euro für Maßnahmen am Haus und der Heizung von der Steuer abzusetzen.
Wichtig zu wissen: Der Steuerbonus lässt sich für die gleiche Maßnahme mit keinem anderen Programm kombinieren. Er ist außerdem das einzige Förderangebot, das nachträglich zu beantragen ist.
Erfüllen Sanierer die hohen technischen Anforderungen der Fördergeber nicht, können Sie in vielen Fällen den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an einer selbst genutzten Immobilie.
Stand: März 2024
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