Energetische Sanierung geplant?

Mit einer Fassadendämmung lassen sich die Energiekosten spürbar reduzieren. Denn durch eine ungenügend gedämmte Fassade können mehr als 25 Prozent der Heizwärme entweichen. Dabei ist Feuchtigkeit ein entscheidender Faktor. Schon bei 10 Prozent Feuchtigkeit verlieren Wände die Hälfte ihres Dämmvermögens. Da bei einer Kompletterneuerung des Putzes die Außendämmung laut Energiesparverordnung (EnEV) gleich mit erledigt werden muss, lohnt es sich, die Energieeinsparungsmöglichkeiten zu prüfen. Aber auch wer nur einen neuen Anstrich plant, sollte lieber gleich ans Energiesparen denken. Denn ein großer Teil der Kosten bei Fassadenarbeiten entfällt auf das Gerüst.
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, kommen verschiedene Methoden der Fassadendämmung infrage. Sie unterscheiden sich in der technischen Umsetzung und in den Kosten. Auch die Zeit, in der sich die Dämmmaßnahme rechnet, hängt stark von der gewählten Methode ab. In der Regel liegt die Amortisationsdauer jedoch bei etwa 10 bis 20 Jahren. Typische Arten der Fassadendämmung sind:
Dämmstoffe unterscheiden sich in ihrer Dämmwirkung, dem Hitzeschutz, der Wasserdampfdurchlässigkeit und nicht zuletzt auch im Preis. Die 10 häufigsten Dämmstoffe sind:
Dämmstoff | Dämmwirkung | Hitzeschutz | Wasserdampfdurchlässigkeit | Kosten pro m²* |
---|---|---|---|---|
EPS (Styropor) | 4/5 | gering | gering | 3 – 8 Euro |
Mineralwolle | 4/5 | gering | hoch | 3 – 8 Euro |
Holzfaserdämmplatte | 3/5 | hoch | gering | 14 – 20 Euro und mehr |
Mineraldämmplatte | 4/5 | mittel | hoch | 6 – 12 Euro |
XPS Hartschaum | 5/5 | gering | gering | 10 – 16 Euro |
PUR Hartschaum | 5/5 | gering | gering | 14 - 20 Euro |
Zellulose | 3/5 | mittel | hoch | 10 - 20 Euro |
Perlite | 2/5 | gering | hoch | 10 - 16 Euro |
Hanf/Flachs | 3/5 | mittel | hoch | 10 - 27 Euro |
Schaumglasplatten | 3/5 | gering | gering | 20 – 60 Euro |
Schaumglasschotter | 3/5 | gering | hoch | 6 - 12 Euro |
Da bei der Modernisierung der Fassade ein großer Teil der Kosten auf die Stellung des Baugerüstes und die Putzarbeiten entfällt, lohnt es sich, Maßnahmen zur Fassadendämmung gleich mit zu berücksichtigen. Für die verschiedenen Dämmvarianten kann man mit folgenden Kosten rechnen:
Über das Programm 430 vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für die Fassadendämmung. Je Wohneinheit sind dabei Fördermittel von bis zu 10.000 Euro möglich. Wer sein Gebäude zum KfW-Effizienzhaus umbaut, bekommt über das gleiche Programm Zuschüsse von bis zu 40 Prozent und maximal 48.000 Euro pro Wohneinheit.
Alternativ zur Zuschussförderung gibt es über das KfW-Programm 152 auch zinsgünstige Darlehen für die Sanierungsmaßnahme. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Summe um bis zu 20 Prozent reduziert.
Seit Januar 2020 stellt die Regierung mit dem Steuerbonus für die Sanierung ein weiteres Förderangebot zur Verfügung. Nutzen Sanierer den Bonus, können sie 20 Prozent ihrer Kosten (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Steuer absetzen.
Während die KfW-Mittel vor dem Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieberater zu beantragen sind, erhalten Sanierer den Steuerbonus nach Abschluss aller Arbeiten über ihre Einkommensteuererklärung. In jedem Fall sind jedoch die hohen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, um die Fördermittel zu bekommen.
Manchmal fördern auch Land, Gemeinde oder Energieversorger energetische Modernisierungsmaßnahmen. Erhältlich ist dabei oft ein Zuschuss von mehreren tausend Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
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Bei der Fassadendämmung gibt es eine Reihe von Vorgaben zu beachten - vor allem die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Sie gilt nicht nur bei Dämmmaßnahmen, sondern auch dann, wenn Hausbesitzer den Putz oder die Fassadenbekleidung erneuern.
Nach EnEV 2014 muss der Wärmeschutz der Fassade mit einer Dämmung verbessert werden, wenn die Außenwand eines Hauses mit Platten verkleidet werden soll. Das gleiche gilt auch dann, wenn Hausbesitzer eine Vorsatzschale anbringen oder mehr als 10 Prozent des Außenputzes abschlagen und neu aufbringen. Als Ausnahmen gelten Außenwände, die bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Werden die Innenwände erneuert, ist die Innendämmung übrigens nicht zwingend vorgeschrieben. Auch für denkmalgeschützte Häuser, bei Sichtfachwerk oder wenn der Platz für die Dämmung aus technischen Gründen begrenzt ist, gelten Sonderregelungen.
Stand: März 2020
Energetische Modernisierung
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