Haus und Wohnung behindertengerecht umbauen

Barrierefreies Wohnen ist keine Idee des hohen Alters, denn körperliche Einschränkungen durch Krankheit oder Unfälle können uns jederzeit das Leben erschweren. Doch fachgerechte Umbaumaßnahmen sind teuer. Gut beraten ist daher der, der schon früh vorgesorgt hat.

Haus oder Wohnung barrierefrei umbauen

Eine alters- oder behindertengerechte Immobilie zu finden, ist kein leichtes Unterfangen. Kaum 2% aller Wohnungen in Deutschland sind heute barrierefrei – dabei wird unsere Bevölkerung immer älter. Und je nachdem, welche Bedürfnisse ein pflegebedürftiger Mensch hat, sind kleinere oder größere Neu- oder Umbaumaßnahmen notwendig.

Damit es nicht zu unbeabsichtigten Fehlern kommt, wurde eine DIN-Norm (DIN 18040 Teil 2) für den barrierefreien Wohnraum ins Leben gerufen. Diese enthält genaue Anforderungen an barrierefreie Wohnungen.

Zu den Umbaumaßnahmen für einen behindertengerechten Wohnraum gehört zum Beispiel:

  • Verbreitern der Türen (lichte Breite mindestens 90 cm für Rollstuhlfahrer)
  • Austausch der Badewannen gegen bodengleiche Duschen
  • Zimmervergrößerungen
  • Einbau einer barrierefreien Küche
  • Einbau von Treppenliften oder Rampen

Vor allem nicht barrierefreie Badezimmer bereiten pflegebedürftigen Menschen Schwierigkeiten, weshalb hier mehr Platz geschaffen werden muss. Erforderlich sind darüber hinaus oft auch Haltevorrichtungen, an denen sich die Pflegebedürftigen abstützen oder festhalten können. Für Rollstuhlfahrer sind viele Badezimmer zudem schlichtweg zu klein und zu eng.

Was kostet der barrierefreie Umbau?

Welchen Kosten-Umfang die behindertengerechte Modernisierung haben wird, ist pauschal nur schwer einzuschätzen. Ein barrierefreier, altersgerechter Umbau kann schon 2.000, aber auch weit mehr als 40.000 Euro kosten. Dies variiert je nach Umbausituation oder Qualität. Aber nicht nur der Wohnraum selbst, sondern auch der barrierefreie Zugang muss berücksichtigt werden.

Kostenbeispiele für das behindertengerechte Badezimmer:

  • Badewanne mit Tür (ohne Montage): ab 2.500 Euro
  • Wandstützgriff (79 bis 90 cm lang) mit Montage: ab 280 Euro
  • höhenverstellbares WC mit Stützgriffen und Spülung (ohne Montage): ab 2.500 Euro
  • ebenerdige Dusche, gefliest mit Fußbodeneinlauf und Handlauf (1.50 x 1.50 m) mit Montage ab 3.300 Euro
  • höhenverstellbarer Waschtisch mit Spiegel (ohne Montage): ab 1.250 Euro


Sonstige barrierefreie Umbauten:

  • Treppenplattformlift, gerade Treppe, 5 m Lauflänge: ab 15.000 Euro
  • Türverbreiterung, mit Montage in Mauerwerk, einschl. Sturz: ab 800 Euro (in Beton ab 650 Euro)
  • behindertengerechter Kfz-Stellplatz (3.50 x 5.00 m): ab 1.300 Euro

Können auch Mieter behindertengerecht und barrierefrei umbauen?

Pflegebedürftige Menschen, die in einer Mietwohnung leben und barrierefrei umbauen wollen, benötigen vor Baubeginn das Einverständnis ihrer Vermieter. Grundsätzlich darf sich dieser nicht gegen solche Umbaumaßnahmen stellen, sofern seine Interessen nicht überwiegen. Aber auch die Interessen anderer Mietparteien müssen gehört und berücksichtigt werden.

Da der Mieter nach § 554a BGB grundsätzlich Rechtsanspruch auf die Durchführung der baulichen Umbaumaßnahmen hat, kann dieser im Zweifel versuchen, sein Recht auf gerichtlichem Wege zu erstreiten. Möglich ist das zum Beispiel, wenn der Vermieter die geplante Modernisierung ohne explizite Gründe verweigern will.

Es sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass der Vermieter trotz Bewilligung der Maßnahmen eine gesonderte Kaution für den Umbau verlangen kann, um sich finanziell abzusichern. Grund: Der Vermieter kann nach Auszug den Rückbau der barrierefreien Umbaumaßnahmen verlangen. So hat der Mieter sowohl die Kosten für den Umbau als auch für einen Rückbau zu tragen.

Grundsätzlich aber gilt: Wer hier rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte im Vorfeld der Umbaumaßnahmen unbedingt rechtlichen Beistand suchen.

Finanzierungsmöglichkeiten, Zuschüsse und Förderungen

Wer seine Wohnung oder sein Eigenheim behindertengerecht modernisieren möchte, bekommt Hilfe bei der Finanzierung. Zum einen bieten Kommunen und Gemeinden spezielle Förderprogramme an. Aber auch die bundeseigene Förderbank KfW bietet neben günstigen Krediten (Programm 159) noch Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent. Diese gibt es über das Programm 455-B für fachgerechte Umbauten - und das sogar für Mieter. Je Wohneinheit können Antragsteller so bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für Komplettmaßnahmen erwartet.

Zum anderen unterstützt auch die Pflegekasse das behindertengerechte Umbauen im eigenen Wohnumfeld. Hat die betroffene Person einen Pflegegrad, beteiligt sich die Kasse mit 4.000 Euro an den Umbaumaßnahmen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, sodass zusätzliche Umbauarbeiten erforderlich sind, können Betroffene oder deren Angehörige den Zuschuss erneut beantragen. Eine Kombination verschiedener Fördermittel ist hingegen ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: Antragsteller teilen Maßnahmen und Kosten auf verschiedene Programme auf, um die maximale Förderung zu erhalten.

Wichtig: Ganz gleich, um welches Förderprogramm es geht, sind die Mittel in aller Regel vor dem Baubeginn zu beantragen.

Des Weiteren können Sanierer den barrierefreien Umbau auch über einen Bausparvertrag, über eine Sofortfinanzierung bei den Bausparkassen, über Wohn-Riester und über spezielle Kreditangebote bei den Banken und Sparkassen finanzieren.

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen sind steuerlich absetzbar

Kosten, die im Rahmen eines behindertengerechten Um- oder Neubaus entstehen, können gegebenenfalls als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbar sind grundsätzlich nur die Ausgaben, die sich mit einer Krankheit oder Behinderung belegen lassen. Außerdem zahlt das Finanzamt nur den üblichen Standard. Eine Ausführung in möglicher Luxusversion kann nicht geltend gemacht werden, da hierfür keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Als Alternative können die Kosten für die Handwerker steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall werden die Materialkosten aber nicht berücksichtigt. Auch hier ist es wichtig, sich möglichst im Vorfeld der Umbaumaßnahmen steuerfachlichen Rat einzuholen.

Wichtige Informationen

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