Förderkredite
Zuschüsse

Förderung für energetische Sanierungen

Energetische Sanierung: Was wird gefördert?

Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren? Ob Dämmung oder neue Heizung, die staatlichen Förderungen unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Modernisierung. Attraktive Zuschüsse bzw. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen gibt es für:

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Heizungstausch, verbesserte Dämmung oder neue Fenster
  • Komplettsanierungen von Immobilien
  • Energieberatung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Die diversen Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung sind unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • KfW: Unter ihrer Regie laufen alle Kreditprogramme (z. B. für Komplettsanierungen zum sogenannten „Effizienzhaus“).
  • BAFA: Es ist für die Bezuschussung von Sanierungs-Einzelmaßnahmen und von Energieberatungen zuständig.

Die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten wird in den jeweiligen Programmen mitbeantragt und durch einen zusätzlichen Kreditbetrag bzw. Zuschuss gefördert.

Förderung von einzelnen Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung gibt es hohe Zuschüsse über das BAFA. Es gelten großzügige Obergrenzen und an die Förderung sind Voraussetzungen geknüpft, so muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein.

Die Förderzuschüsse sind gestaffelt:

  • 15 % der förderfähigen Kosten erhalten Sanierungswillige für Dämmmaßnahmen, neue Türen und Fenster, den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage sowie kleine Optimierungsmaßnahmen der Heizung.
  • Zusätzlich ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 % möglich.
  • Beim Heizungstausch reicht die Spanne je nach der Einbindung von erneuerbaren Energien von 10 bis 25 %.
  • Für den Austausch und Einbau bestimmter Heizungsanlagen kann sich der Fördersatz um bis zu 15 % erhöhen (Heizungs-Tausch-Bonus 10% bzw. Wärmepumpen-Bonus 5 %).

Insgesamt addieren sich die Fördersätze im besten Fall also auf 40 Prozent der förderfähigen Investitionen.

Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro pro Gebäude) und pro Jahr und sind sehr weit gefasst: Beim Heizungstausch gehören zum Beispiel Abbau und Entsorgung alter Öltanks ebenso dazu wie der Einbau neuer Heizkörper oder einer Fußbodenheizung. Und wer sein Dach dämmt, kann sogar Zuschüsse für die neue Eindeckung bekommen – aber nur, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Dämmmaßnahme besteht. Seit dem 1. Januar 2023 werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert.

Übrigens:

  • Bei vielen über 30 Jahre alten Heizungen besteht eine Austauschpflicht. Werden diese durch eine neue, energiesparende Heizung ersetzt, winkt ebenfalls die volle Förderung.
  • Seit dem 1. Januar 2023 werden auch wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert.

Förderung der Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Wenn Sie Ihr Haus über eine Rundumsanierung auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen, stehen Ihnen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW zur Verfügung.

  • Der maximale Kredit liegt bei 120.000 Euro. Der Betrag erhöht sich auf 150.000 Euro, wenn das Haus überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt wird und damit die sogenannte „EE-Klasse“ erreicht.
  • Die Tilgungszuschüsse sind nach verschiedenen Effizienzhaus-Niveaus zwischen 5 und 20 Prozent gestaffelt – je besser der Energiestandard, desto höher.
  • Für das Erreichen der „EE-Klasse“ gibt es jeweils ein Plus von 5 Prozent. Im besten Fall, der Sanierung zum „Effizienzhaus 40/EE-Klasse“, winken damit bis zu 37.500 Euro vom Staat.
  • Weitere Boni sind möglich: 10 % Worst-Performing-Buildings-Bonus sowie 10 % oder 15 % Bonus für eine serielle Sanierung; damit erhöht sich die Förderquote unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Tabelle).

Förderung der Energieberatung

Hinweis: Förderung aktuell aufgrund Haushaltssperre gestoppt (Stand 27.11.2023)

Ein idealer Einstieg in die energetische Sanierung ist eine Energieberatung – egal, ob Sie Ihre Immobilie auf einmal oder in Etappen energetisch sanieren wollen. Hier bekommen Sie einen Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie und den optimalen Maßnahmenmix sowie eine sinnvolle Maßnahmenabfolge. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden, dann ist sie förderfähig. Weitere Voraussetzungen: Das Gebäude steht in Deutschland, dient überwiegend dem Wohnen und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Förderung: Vom Honorar des Energieberaters oder der -beraterin übernimmt der Bund 80 Prozent:

  • Maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten

Beispiel:

Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH): 1.625 Euro
- BAFA-Zuschuss: 1.300 Euro
= zu zahlender Eigenanteil: 325 Euro

So funktioniert’s: Die Antragstellung ist sehr einfach, denn die Berater selbst regeln alle Formalitäten mit dem BAFA. Sie als Kunde bekommen einen Betrag in Rechnung gestellt, bei dem der Zuschuss bereits abgezogen ist.

Tipp: Sehr empfehlenswert ist, dass Sie im Zuge der Beratung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Denn setzen Sie später eine in diesem „Strategiepapier“ aufgeführte Maßnahme um, gibt es einen 5-prozentigen Bonus auf den jeweiligen Fördersatz im Programm BEG EM (außer Heizungstechnik) obendrauf. Schon mit einer umgesetzten Maßnahme macht sich damit die Energieberatung bezahlt.

Finden Sie jetzt einen Energieberater in Ihrer Nähe:

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Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten einzubeziehen (bei Heizungstausch und -optimierung optional). Dieser sorgt für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung im Vorfeld, ermittelt technische Anforderungen, wie etwa den benötigten Dämmstandard, und liefert die notwendigen Dokumente für die Antragstellung. Der Experte begleitet die energetische Sanierung und bestätigt am Ende die ordnungsgemäße Durchführung.

All diese Leistungen werden über das BAFA bzw. die KfW gefördert , und zwar mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben:

  • Maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 Euro je Vorhaben

Wie wird die Förderung für Sanierungsmaßnahmen beantragt?

Wenn es um die Umsetzung einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme geht, müssen Sie einen registrierten Energieeffizienz-Experten spätestens im Rahmen der Antragstellung einbinden. Einzige Ausnahme: Heizungstausch. Hier reicht bei allen Formalitäten rund um die Förderung die Unterstützung und Bestätigung durch das Fachhandwerk.

Die Beantragung erfolgt für alle Direktzuschüsse online über das Förderportal des BAFA. Einen Förderkredit beantragen Sie dagegen über Ihre Bank oder Bausparkasse.

Wichtig: Vor der Einreichung des Förderantrags dürfen Sie zwar Angebote von Handwerkern einholen, aber noch keinen Auftrag vergeben!

Energetische Sanierung steuerlich absetzen

An die Höhe der Zuschüsse kommen die Steuernachlässe für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht in jedem Fall heran. Dafür bieten sie einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Förderanträge stellen oder mit der Beauftragung eines Handwerkers bis zur Förderzusage warten.
  • Sie sind nicht von der Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig und können die Steuernachlässe einfach mit der jeweiligen Steuererklärung eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
  • Sie haben Planungssicherheit: Die Maßnahmen müssen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Was nicht geht: Zuschüsse des Bundes erhalten und zusätzlich Steuern einsparen. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.

Neue Heizung, neue Fenster, neue Dämmung – für all das können Sie 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Gesamtkosten steuerlich geltend machen, also bis zu 40.000 Euro. Diesen Betrag können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren direkt von der Steuerschuld abziehen: in den beiden ersten Jahren je 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent.

Beispiel: Steuerersparnis bei 12.000 Euro Kosten für die Dämmung der Dach- und Kellerdecke:

7 % im ersten Jahr: 840 Euro
+ 7 % im zweiten Jahr: 840 Euro
+ 6 % im dritten Jahr: 720 Euro
= Steuerersparnis insgesamt (20 %): 2.400 Euro

Jetzt sanieren – und genügend Zeit einplanen!

Unberechenbare Energiepreise, CO2 -Steuer, attraktive Förderprogramme und lukrative Steuernachlässe: Es gibt genügend gute Argumente, die für eine energetische Sanierung sprechen. Und je früher Sie mit dem Einsparen teurer Energie beginnen, desto mehr haben Sie davon.

Ganz wichtig: Planen Sie für Ihr Sanierungsprojekt einen guten zeitlichen Vorlauf ein. Denn zum einen bekommen Sie weder Energieberater noch Fachhandwerker von heute auf morgen. Zum anderen dauert die Prüfung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Bewilligung des Förderantrags rund sechs Wochen. Starten Sie deshalb frühzeitig in Ihr Projekt – es lohnt sich!

Stand: Januar 2023

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

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