
Angenehmes Raumklima, weniger Heizkosten. Dachdämmung.
Eine Dachdämmung unterstützt effektiv beim Energiesparen und sorgt außerdem für ein angenehmes Raumklima. Der Dachraum gilt als Wärmepuffer für die darunter liegenden Wohnräume. Ist er gut gedämmt, hält er im Winter Kälte, im Sommer Hitze und ganzjährig Zugluft ab. Da über ein ungedämmtes Dach bis zu 30 Prozent der Heizwärme verloren gehen, macht sich die Dachdämmung auch schnell im Haushaltsbudget bemerkbar. Für unbewohnte Dachgeschosse schreibt der Gesetzgeber eine ausreichende Wärmedämmung der obersten Geschossdecke vor. Diese Dachdämmung können Hauseigentümer problemlos selbst durchführen.
Drei verschiedene Arten der Dachdämmung
Welche Art der Dachdämmung angebracht ist, hängt vor allem vom Zustand und der Verwendung des Dachs ab. Es gibt Varianten der Dachdämmung, die von außen und solche, die von innen durchgeführt werden. Wenn das Dachgeschoss bewohnt ist oder das Dach ohnehin neu eingedeckt werden soll, empfiehlt sich die Aufsparrendämmung. Wenn es im Dachgeschoss genügend Platz gibt und das Dach noch in Ordnung ist, dann raten Experten zu einer Zwischensparrendämmung oder/und einer Untersparrendämmung.
Zwischensparrendämmung: Dachdämmung selbst gemacht
Untersparrendämmung: Dachdämmung von innen
Aufsparrendämmung: Dachdämmung von außen
Dämmstoffe: geeignet für die Dachdämmung
Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einer ganzen Reihe von klassischen oder regional/nachhaltigen Dämmstoffen:
Mineralwolle
Polystyrol-Partikelschaum (EPS)
Polyurethan-Hartschaum (PUR)
Holzfaser
Schafwolle
Hanf und Flachs
Komplettsanierung: Dachdämmung ist Pflicht
Bei einer Komplettsanierung des Dachs müssen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) beachtet werden. Außerdem sind frei zugängliche obere Geschossdecken in vielen Fällen verpflichtend mit einer Dämmung zu versehen. Von dieser Nachrüstpflicht ausgenommen sind nur Gebäudeeigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Für die Dachdämmung schreibt die EnEV 2014 einen maximalen U-Wert von 0,24 W/m²K vor. Dafür ist in der Regel ein Dämmstoff mit 20 cm Schichtdicke nötig. Ausnahmen gelten bei der Zwischensparrendämmung. Hier fehlt oft der Platz für entsprechend hohe Dämmstärken. Auch denkmalgeschützte Häuser genießen Ausnahmeregelungen. Bei Flachdächern darf dagegen der U-Wert nur maximal 0,20 W/m²K betragen.
Kosten der Dachdämmung
Bei einer Dachdämmung müssen Hausbesitzer mit Kosten zwischen 30 Euro pro Quadratmeter für die Untersparrendämmung bis hin zu 200 Euro pro Quadratmeter für eine Flachdachdämmung oder eine qualitativ hochwertige Aufsparrendämmung rechnen. Die Kosten sind also abhängig von der Art der Dachdämmung, dem Zustand des Dachs und der Dachform.
Förderung: Hohe Zuschüsse, günstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen
Wer eine Dachdämmung durchführt, bekommt attraktive Fördermittel vom Staat. So gibt es Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das Programm 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während diese nur Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen zur Verfügung stehen, fördert die KfW mit dem Programm 152 alle, die Wohnraum sanieren möchten. Über das Programm bekommen Modernisierer zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Letzterer reduziert die zurückzuzahlende Summe und macht die Förderung besonders lukrativ.
Mit dem Ende 2019 beschlossenen Klimapaket hat die Regierung im Januar 2020 alternativ eine zusätzliche Fördermöglichkeit eingeführt: Den Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um die Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Hauses handelt.
Während die KfW-Fördermittel für die Dachdämmung vor dem Maßnahmenbeginn zu beantragen sind, profitieren Sanierer vom Steuerbonus rückwirkend. Denn die Kosten sind nach Abschluss der Sanierung in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wichtig zu wissen ist, dass die technischen Anforderungen in beiden Fällen (KfW-Förderung und Steuerbonus) deutlich über den Grenzwerten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) liegen. Beispielsweise muss ein förderfähiges Steildach einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von maximal 0,14 W/m²K erreichen. Hausbesitzer sollten den U-Wert in der Planungsphase berechnen lassen.
Übrigens: Wüstenrot unterstützt Sie mit dem Fördergeld-Service bei der Beantragung der Mittel. Damit sichern Sie sich einfach und bequem die Förderung, die Ihnen zusteht.
Stand: Februar 2020
Dachplanung
In unserer Ratgeber-Serie finden Sie weitere Infos und Tipps zum Thema.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.