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Änderungen des Heizungsgesetzes beschlossen
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Demnach entfällt die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden sowie die Wärmepumpen-Förderung soll bestehen bleiben.
Der Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten.
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