
Barrierefrei bauen. Die DIN-Norm 18040 regelt die Details.
Die DIN 18040 besteht aus drei Teilen. Teil 1 regelt die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dazu gehören unter anderem Ladengeschäfte, Gerichts- und Verwaltungsgebäude, Gaststätten, Hotels, Schulen oder Krankenhäuser – jeweils inklusive der dazugehörigen Außenanlagen. Arbeitsstätten fallen nicht darunter, für sie gilt die Arbeitsstättenrichtlinie.

Teil 2 der Norm widmet sich der Barrierefreiheit von Wohnungen, Gegenstand von Teil 3 sind öffentliche Verkehrs- und Freiflächen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die DIN 18040-2, Wohnungen. Dabei können nur exemplarisch einige wichtige Kennwerte genannt werden, die DIN-Norm beinhaltet zahlreiche weitere Detailregelungen. Außerdem berücksichtigt sie nicht nur die Erfordernisse von Menschen mit Bewegungseinschränkungen, sondern auch die Bedürfnisse von blinden, seh- und hörbehinderten Personen.
Die DIN 18040-2 unterscheidet grundsätzlich zwischen barrierefrei nutzbaren und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Die folgende Übersicht zeigt wichtige Kennwerte für Bewegungsflächen, Türen, Fenster und die Möblierung.
Barrierefrei und rollstuhlgerecht
Spezielle Anforderungen gelten darüber hinaus auch für barrierefreie Bäder und Küchen.
Barrierefrei für alle!
Mit den genannten DIN-Maßen sind alle, die eine Wohnung einrichten, auf der sicheren Seite. Denn was für einen Rollstuhlfahrer eine Minimalanforderung ist, bedeutet für einen Bewohner ohne Handicap schlicht: mehr Platz und mehr Komfort.
Bauherren, Immobilienkäufer und Mieter sollten sich also nicht mit wenig aussagekräftigen Begriffen wie barrierearm oder altersgerecht zufriedengeben. Nur eine wirklich barrierefreie Wohnung garantiert den maximalen Komfort oder einen sicheren Wiederverkaufswert. Und natürlich Zukunftsfähigkeit.
Wichtige Informationen
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