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Wer mit einem Architekten baut, hat sein Budget im Griff. Denn der Bauherr legt die Grenzen fest, an die sich sein Architekt halten muss. Tut er das nicht, kann der Bauherr unter Umständen Schadenersatz fordern. Deshalb: Bauen mit dem eigenen Architekten ist nicht teurer als das Bauen mit einem Schlüsselfertig-Anbieter. Dass „Architektenhäuser“ dennoch für teurer gelten, hat einen einfachen Grund: Häuser der Top-Klasse werden in der Regel immer von Architekten gebaut – das hebt die durchschnittlichen Baukosten von Architektenhäusern kräftig an. Deshalb: Entscheidend für die Höhe der Baukosten sind immer die Wünsche der Bauherren und nicht, ob mit einem Architekten, einem Fertighausanbieter oder mit einem Bauträger gebaut wird.
Bezahlt wird der Architekt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Übernimmt er alle neun in der HOAI festgelegten Leistungsphasen, beläuft sich sein Honorar auf etwa 12 bis 15 Prozent der Baukosten. Die Leistungsphasen sind: Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung sowie Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung/Dokumentation, Objektbetreuung.
Gute Architekten holen die Kosten an anderer Stelle wieder herein. Durch ihre Kontakte und Erfahrungen haben sie eine starke Verhandlungsposition gegenüber Baufirmen und Handwerkern. Ihre Bauaufsicht und Kostenkontrolle bis zur Endabnahme helfen, Pfusch am Bau und damit Folgekosten zu vermeiden. Und nicht zu vergessen: Der Bauherr erhält eine „Rundum-Betreuung“ und muss sich nicht mit den alltäglichen Konflikten auf der Baustelle herumschlagen.
Wichtig: Der Architekt kann zwar Baupartner empfehlen und mit ihnen verhandeln – die Aufträge vergibt aber der Bauherr.
Grundsätzlich: „Architekt“ oder „Architektin“ darf sich nur nennen, wer ein Fachstudium absolviert und einige Jahre praktische Erfahrung gesammelt hat. Erst dann kann er die Mitgliedschaft in der Architektenkammer beantragen. Wird er zugelassen, darf er die geschützte Berufsbezeichnung führen und zum Beispiel Bauanträge einreichen.
Fast das Wichtigste: Die Chemie zwischen Bauherrenfamilie und Architekt muss stimmen. Das betrifft nicht nur den Baustil, sondern auch den persönlichen Umgang, die Kommunikation und das Eingehen auf die Bauherrenwünsche.
Das erste Gespräch mit dem Architekten ist in der Regel kostenlos. Bauherren sollten jedoch von Anfang an klären, ab wann Honorare fällig werden. Wichtig ist auch die frühzeitige Festlegung der Bausumme. Ist die Wahl auf einen Architekten gefallen, wird ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden die Leistungen des Architekten festgelegt (siehe oben). Der Architekt muss in diesem Zusammenhang den Bauherrn umfassend über dessen Verbraucherrechte aufklären, unter anderem auch über dessen Widerrufsrecht. Bauherren sollten sich vom Architekten die Versicherungsbestätigung vorlegen lassen, die zeigt, dass die Deckungssumme für das Bauvorhaben in einer bestimmten Höhe reserviert ist und im Schadensfall auch zur Verfügung steht.
Kammern und Baurechtsanwälte können beim Vertragsabschluss helfen. Und sollte es später Probleme bei der Umsetzung des Vertrags, also während der Bauphase geben: Bei der Architektenkammer gibt es Ombudsleute, die im Konfliktfall zu Rate gezogen werden können.
Die Chemie zwischen Bauherr und Architekt stimmt, der Entwurf gefällt, der Architektenvertrag ist unterzeichnet – dann kann’s losgehen mit dem Projekt „Traumhaus“!
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