Energetische Sanierung geplant?

Als Eigentümer haben Sie ab sofort die Möglichkeit, bestimmte Modernisierungen und Sanierungen leichter durchführen zu können. Dazu gehören: Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, Umbau des Wohnraums zur barrierefreien Nutzung, einbruchsichere Fenster und Türen oder ein Glasfaseranschluss.
Wenn Sie die Kosten selbst tragen, brauchen Sie ab sofort keine Zustimmung mehr von eventuellen Miteigentümern Ihrer Immobilie. Falls Sie vermieten, gilt der Anspruch übrigens auch für Ihre Mieter. Auch Mieter selbst haben das Recht, Modernisierungen auf eigene Kosten durchzuführen.
Was bringen die Modernisierungen?
Übrigens: Welche Fördermittel für Ihr Vorhaben infrage kommen, zeigt unser Fördergeld-Service. Über diesen bekommen Sie auch Unterstützung bei der richtigen Beantragung der Mittel.
Der Gesetzgeber möchte es Ihnen leichter machen, Maßnahmen umzusetzen, durch die alle Beteiligten Kosten und Energie sparen und die die Wohnanlage in einen "zeitgemäßen Zustand" versetzen.
Der Staat möchte es unterstützen, dass sich mehr Wohneigentümer als verwaltende Beiräte zur Verfügung stellen. Daher wurde Folgendes beschlossen:
Wohnraum einfacher sanieren und modernisieren – auch für Mieter
Auch als Mieter können Sie ab sofort bestimmte Modernisierungen und Sanierungen leichter durchführen. Vermieter müssen Mietern gestatten – auf eigene Kosten – eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge anzubringen, die Wohnung besser gegen Einbrüche zu sichern und Umbauten für eine barrierefreien bzw. altersgerechte Nutzung durchzuführen.
Beachten Sie auch: Betriebskosten können nach dem neuen Gesetz nach Miteigentumsanteilen, anstatt wie bisher nach Wohnfläche, auf die Mieter umgelegt werden.
Den gesamten Gesetzestext finden Sie auf der Serviceseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/WEG.pdf.
Energetische Modernisierung
In unserer Ratgeber-Serie finden Sie weitere Infos und Tipps zum Thema.
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