Sparen fürs Eigenheim

Sie haben Bedenken? Dann können Sie verlangen, die Belege für die Ausgaben sehen zu dürfen. Dafür braucht es gar keine großen Erklärungen. Übrigens: Solange Ihnen Einsicht in die Belege verwehrt wird, müssen Sie erst einmal nicht nachzahlen.
Außerdem können Sie schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen. Am besten bitten Sie Ihren Vermieter zuerst um eine Erklärung und führen die Punkte, die Sie in Frage stellen Schritt für Schritt auf.
Stand: Januar 2021
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